Haftungsauschluss
1. Bei Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), könnte eine Haftungsverpflichtung des Autors gegeben sein, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern (Vgl. Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 Links, Landgericht Hamburg).
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3. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Bei evtl. Lücken wird entsprechend verfahren.
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